Mit einer neuen Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes will das Bundesinnenministerium frühere Geschlechtseinträge und Vornamen dauerhaft speichern und an andere Behörden übermitteln. Die Begründung bleibt vage – die Kritik von Verbänden ist dafür umso deutlicher.
Das klingt für mich auch hart danach, dass das nicht so ganz mit den Grundsätzen der DSGVO übereinstimmt. Nach der DSGVO dürfen ja nur Daten genutzt/gesammelt werden, die für die Bereitstellung eines Dienstes notwendig sind. Ich würde mal behaupten, dass für das melden eines Umzugs der alte Name keinerlei Relevanz hat.