Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.
Korrektur: Das dieses Detail in der Berichterstattung fehlt, liegt nicht daran, dass alle einfach nur von der Nachrichtenagentur abschreiben, sondern dass die offizielle Veröffentlichung vom Landgericht Koblenz, dies nicht erwähnt.