Mit einer neuen Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes will das Bundesinnenministerium frühere Geschlechtseinträge und Vornamen dauerhaft speichern und an andere Behörden übermitteln. Die Begründung bleibt vage – die Kritik von Verbänden ist dafür umso deutlicher.
Du hast eine einheitliche und lebenslang gültige Steuernummer und analog eine Sozialversicherungsnummer, nachdem du deine erste Stelle als Arbeitnehmy angetreten hast.
Weder für Steuer, noch für Sozialversicherung ist der Name ausschlaggebend.
Ja richtig.
Trotzdem verwundert es mich ein bisschen, das die Rentenversicherungen, obwohl ich denen meinen Namen nicht mitgeilt habe, halt mich mit meinen neuen Namen angeschrieben haben. Also da gibt’s halt schon ein Austausch.