Mit einer neuen Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes will das Bundesinnenministerium frühere Geschlechtseinträge und Vornamen dauerhaft speichern und an andere Behörden übermitteln. Die Begründung bleibt vage – die Kritik von Verbänden ist dafür umso deutlicher.
Mit “Gläserner Bürger” hat das wenig zu tun. Die Information ist grundsätzlich noch vorhanden und kann bei berechtigtem Interesse auch weiter abgerufen werden. “Der Staat” in seiner Gesamtheit hat diese Information also niemals verloren.