Die aus meiner Sicht wesentlichen und erschreckenden Passagen:

Die Brüder bin Ali Jaber reichten daraufhin 2021 Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung von Artikel 2 des Grundgesetzes ein, der das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festschreibt. Er gilt auch für Personen, die im Ausland unter den Folgen in Deutschland getroffener Entscheidungen leiden. Karlsruhe befand nun, es reiche nicht aus, dass Ramstein technisch für das US-Drohnenprogramm bedeutsam sei. Es müssten konkrete Entscheidungen auf deutschem Boden getroffen werden, damit die Schutzpflicht der Bundesregierung greife. Dies sei hier nicht der Fall.

Die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Es sei deutlich geworden, »dass der Bundesregierung in der Kooperation mit anderen Staaten großer Spielraum gewährt wird«, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Nils Schmid (SPD). Die Bundesregierung war darüber informiert, dass die US-Streitkräfte Ramstein für die Steuerung von Drohnenangriffen nutzen. Sie hatten dem Bundesverteidigungsministerium 2010 mitgeteilt, dass in Ramstein eine Satelliten-Relaisstation zur Drohnensteuerung im Ausland gebaut werde.

Das Verfassungsgericht ist der Ansicht, dass es egal ist, welche technische Funktion Ramstein für die Ausübung der Drohnenmorde hat. Nur wenn der Mordbefehl auf deutschem Boden gegeben wird, ist es anscheinend relevant.

Die Bundesregierung wiederum bejubelt ihren “großen Spielraum” anderenStaaten bei Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen zu unterstützen, indem diese ihre Logistik über Deutshcland abwickeln können.

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    12 days ago

    dass der Bundesregierung in der Kooperation mit anderen Staaten großer Spielraum gewährt wird

    Beim Mord an Zivilisten sollte gar kein Spielraum existieren.