Die aus meiner Sicht wesentlichen und erschreckenden Passagen:

Die Brüder bin Ali Jaber reichten daraufhin 2021 Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung von Artikel 2 des Grundgesetzes ein, der das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festschreibt. Er gilt auch für Personen, die im Ausland unter den Folgen in Deutschland getroffener Entscheidungen leiden. Karlsruhe befand nun, es reiche nicht aus, dass Ramstein technisch für das US-Drohnenprogramm bedeutsam sei. Es müssten konkrete Entscheidungen auf deutschem Boden getroffen werden, damit die Schutzpflicht der Bundesregierung greife. Dies sei hier nicht der Fall.

Die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Es sei deutlich geworden, »dass der Bundesregierung in der Kooperation mit anderen Staaten großer Spielraum gewährt wird«, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Nils Schmid (SPD). Die Bundesregierung war darüber informiert, dass die US-Streitkräfte Ramstein für die Steuerung von Drohnenangriffen nutzen. Sie hatten dem Bundesverteidigungsministerium 2010 mitgeteilt, dass in Ramstein eine Satelliten-Relaisstation zur Drohnensteuerung im Ausland gebaut werde.

Das Verfassungsgericht ist der Ansicht, dass es egal ist, welche technische Funktion Ramstein für die Ausübung der Drohnenmorde hat. Nur wenn der Mordbefehl auf deutschem Boden gegeben wird, ist es anscheinend relevant.

Die Bundesregierung wiederum bejubelt ihren “großen Spielraum” anderenStaaten bei Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen zu unterstützen, indem diese ihre Logistik über Deutshcland abwickeln können.

  • Björn Tantau@swg-empire.de
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    23 days ago

    Ok, hatte vergessen, dass da die Signale durchgeleitet werden. Dachte der Stützpunkt würde für Training und Aufklärung genutzt.

    Dann würde ich argumentieren, dass der Befehl dort erneut gegeben wird, weil er ja kopiert und verstärkt wird. Hoffentlich ist diese Argumentation noch offen. Aber so wie die Nachricht geschrieben ist bezweifel ich das. :-/

    • Saleh@feddit.orgOP
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      23 days ago

      Jemand hat die Pressemitteilung mit Begründung verlinkt. Das BVerfG hat bewusst diese Frage nicht beantwortet und sich stattdessen darauf fokussiert, dass es nicht genug Beweise gegen die USA gäbe und die Bundesregierung deswegen den Spielraum hat, der Argumentation der USA zu folgen.