Die aus meiner Sicht wesentlichen und erschreckenden Passagen:
Die Brüder bin Ali Jaber reichten daraufhin 2021 Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung von Artikel 2 des Grundgesetzes ein, der das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festschreibt. Er gilt auch für Personen, die im Ausland unter den Folgen in Deutschland getroffener Entscheidungen leiden. Karlsruhe befand nun, es reiche nicht aus, dass Ramstein technisch für das US-Drohnenprogramm bedeutsam sei. Es müssten konkrete Entscheidungen auf deutschem Boden getroffen werden, damit die Schutzpflicht der Bundesregierung greife. Dies sei hier nicht der Fall.
Die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Es sei deutlich geworden, »dass der Bundesregierung in der Kooperation mit anderen Staaten großer Spielraum gewährt wird«, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Nils Schmid (SPD). Die Bundesregierung war darüber informiert, dass die US-Streitkräfte Ramstein für die Steuerung von Drohnenangriffen nutzen. Sie hatten dem Bundesverteidigungsministerium 2010 mitgeteilt, dass in Ramstein eine Satelliten-Relaisstation zur Drohnensteuerung im Ausland gebaut werde.
Das Verfassungsgericht ist der Ansicht, dass es egal ist, welche technische Funktion Ramstein für die Ausübung der Drohnenmorde hat. Nur wenn der Mordbefehl auf deutschem Boden gegeben wird, ist es anscheinend relevant.
Die Bundesregierung wiederum bejubelt ihren “großen Spielraum” anderenStaaten bei Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen zu unterstützen, indem diese ihre Logistik über Deutshcland abwickeln können.
Okay, das fasst es etwas weiter.
Zusammengefasst scheint es mir so, dass aus Sicht des BVerfG Völkerrecht nicht international durchgesetzt wird und deswegen die Bundesregierung keine Pflicht hat, Völkerrecht gegen Verbündete durchzusetzen.
Interessant finde ich dabei v.a. diese Absätze der Begründung des BVerfG:
Das BVerfG entscheided also bewusst nicht darüber, ob die Relaisstation als Teil der Kette einen ausreichenden Bezug herstellt.
…
cc) Somit erweist sich die Auffassung der Bundesregierung, dass die US-amerikanische Auslegung des einschlägigen Völkerrechts – auch wenn sie sich nicht in allen Punkten mit derjenigen der Bundesrepublik Deutschland decke – grundsätzlich als völkerrechtlich vertretbar einzuordnen sei und folglich die Beachtung des humanitären Völkerrechts als solches durch die USA nicht infrage stelle, ihrerseits als völkerrechtlich vertretbar. Sie bewegt sich daher innerhalb des ihr eingeräumten weiten Einschätzungsspielraums in der Außen- und Sicherheitspolitik.
Dass die USA also generell Völkerrecht brechen bedeutet nicht, dass sie in diesem Fall Völkerrecht brechen. Ebenso reicht es dem BVerfG nicht aus, dass es die überwiegenden Stellungnahmen dazu zu dme Schluss kommen, dass die US systematisch Völkerrecht brechen, weil es nicht “beweisbar” ist.
Dadurch das die Bundesrepublik dann keine Schutzpflicht hat, muss sie auch nicht prüfen, ob die Behauptungen der USA wahr sind und weil niemand Beweise erheben muss, ist auch nichts bewiesen und deswegen kann man weitermachen, weil die USA behaupten, dass sie das Recht haben so zu handeln.
In Deutschland gibt es das Völkerstrafgesetzbuch, das internationales Recht in deutsches Strafrecht einführt. Gewisse Kriegsverbrechen sind also genauso strafbar wie Mord oder Diebstahl. Wären “überwiegende Stellungnahmen” geeignet, jemanden des Mordes oder Diebstahls zu überführen? Oder eine Organisation als kriminelle Vereinigung gelten zu lassen?
In jedem Fall ist es nicht an sich eine Straftat, wenn Menschen, auch Zivilisten, bei kriegerischen Handlungen getötet werden. Es lässt sich nicht vermeiden. Es müsste ein gezieltes Massaker sein oder eine völlig unverhältnismäßige Anzahl an Toten.