Großes Lob an dieser Stelle nochmal an das Zentrum für politische Schönheit und ihren Bus, der übrigens mit Crowdfunding finanziert wurde, eine riesige Lautsprecheranlage und einen Ausschalter hat, der im Ernstfall leider immer mal wieder den Geist aufgibt. Hat hervorragend funktioniert, danke dafür!

Das ist zwar auch meine persönliche Meinung und normalerweise packe ich das daher in ein Kommentar statt unter den Artikel, aber bei Faschos ist mir das egal.

  • 🦄🦄🦄@feddit.org
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    3 days ago

    Ich schreib hier mal den tatsächlichen Gesetzestext rein und markiere ein paar Stellen

    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zur Achtung von Persönlichkeitsrechten verpflichtet. Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.

    Spannend außerdem Absatz 3:

    Die Regelungen in den Absätzen 1 und 2 sowie in § 30 Abs. 3 und 4 dienen allein dem öffentlichen Interesse; subjektive Rechte Dritter werden dadurch nicht begründet.

    Zu Abs 1) es kann nicht im Sinne der verfassungsmäßigen Ordnung sein, Verfassungsfeind:innen einzuladen und frei reden zu lassen, besonders, weil das freie reden lassen dieser Personen unweigerlich zu einem Konflikt mit einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung führt.

    Zu Abs 3) Es gibt kein öffentliches Interesse sich von Nazis vollschwallen zu lassen und die AfD hat kein Recht auf eine Einladung zu einer solchen Verantstaltung und genau darum ging es im ursprünglichen Kommentar.

    • 9bananas@feddit.org
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      13 hours ago

      achtung: der teil mit der wahrheitsgemäßen berichterstattung bezieht sich nicht auf die partei über die berichtet wird.

      die AfD kann lügen soviel sie möchte (leider).

      das gesetz sagt nur, dass der rundfunk wahrheitsgemäß berichten soll, nicht dass der inhalt des beichteten wahr sein muss.

      sprich, wenn der ARD berichtet: “die AfD hat folgendes gesagt: bla, bla,bla, usw.” <-- ist das eine wahre aussage von seiten des rundfunkes.

      das ist was dieser absatz aussagt.

      ist, wie schon angedeutet, nicht ideal und gibt damit explizit nazis eine plattform. was ein riesiges problem ist…

    • Quittenbrot@feddit.org
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      3 days ago

      Zu Abs 1) es kann nicht im Sinne der verfassungsmäßigen Ordnung sein, Verfassungsfeinde einzuladen und frei reden zu lassen, besonders, weil das freie reden lassen dieser Personen unweigerlich zu einem Konflikt mit einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung führt.

      Das Problem ist, dass zumindest juristisch (!) die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nicht endgültig festgestellt ist. Die entsprechende Bewertung durch den Verfassungsschutz wurde aufgrund der Klage der AfD ausgesetzt, folglich kann sich die ARD nicht darauf berufen. Wir beide werden uns im Rahmen unserer Privatmeinung über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nicht streiten, nur juristisch kann sich die ARD dafür nichts kaufen.

      Zu Abs 3) Es gibt kein öffentliches Interesse sich von Nazis vollschwallen zu lassen und die AfD hat kein Recht auf eine Einladung zu einer solchen Verantstaltung und genau darum ging es im ursprünglichen Kommentar.

      Die AfD würde dagegen argumentieren, dass es vor dem Hintergrund ihrer Wahlergebnisse sehr wohl ein öffentliches Interesse gibt. Denn ihre Wähler gehören, trotz ihrer für mich oder dich verachtenswerten Vorstellungen, trotzdem zur Öffentlichkeit. Insbesondere, da es eine Sendereihe ist, die alle (anderen) im Bundestag vertretenen Parteien einlädt.