Großes Lob an dieser Stelle nochmal an das Zentrum für politische Schönheit und ihren Bus, der übrigens mit Crowdfunding finanziert wurde, eine riesige Lautsprecheranlage und einen Ausschalter hat, der im Ernstfall leider immer mal wieder den Geist aufgibt. Hat hervorragend funktioniert, danke dafür!

Das ist zwar auch meine persönliche Meinung und normalerweise packe ich das daher in ein Kommentar statt unter den Artikel, aber bei Faschos ist mir das egal.

    • Successful_Try543@feddit.org
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      2 days ago

      Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich aus dem Grundgesetz auch der Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien ergibt. Dieses Grundrecht gilt demnach für alle Parteien, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden. „Keinesfalls steht es den Organen des Rundfunks zu, Parteien, die zur Teilnahme an der Wahl zugelassen sind, von der Benutzung des Rundfunks auszuschließen, weil sie diese Parteien für zu unbedeutend oder gar für schädlich halten“, entschieden die Richter bereits 1957.