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Wäre eine Schande, wenn das unter Jurastudent*innen die Runde machen sollte.

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    3 days ago

    Ab dem Landgericht. Bin mir zwar nicht ganz sicher ob das im Arbeitsrecht anders ist, aber generell ist das LG erstinstanzlich zuständig bei Streitwerten über 5000 Euro. Hier dürfte das LAG bereits erstinstanzlich zuständig gewesen sein