Hamburg will sie, Hannover plant sie, Frankfurt testet sie und Berlin nutzt sie längst. Bremen hingegen zögert bei KI-gestützter Videoüberwachung. Das sind die Gründe.
Hamburg will sie, Hannover plant sie, Frankfurt testet sie und Berlin nutzt sie längst. Bremen hingegen zögert bei KI-gestützter Videoüberwachung. Das sind die Gründe.
Die brauchen gar keine erweiterten Befugnisse, über das sogenannte Jedermannsrecht dürfte so etwas an und für sich bereits abgedeckt sein.
Das hat nichts mit “Polizeistaatsfantasien” zu tun - ich skizziere nur eine Möglichkeit wie die Probleme die solche Systeme mit sich bringen umgangen werden können ohne zu einem unverhältnismäßigen Maß an falsch positiven Zugriffen zu führen.
Das Jedermannsrecht gilt genau dann, wenn man jemanden bei einer Straftat erwischt. Und auch dann gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Was Du hier vorschlägst, sind dystopische Polizeistaatsfantasien, in der jeder jeden “verhaften” darf, weil er irgendwie verdächtig aussieht.
Jup, da lag ich falsch: Momentan scheint es tatsächlich keinen sauberen rechtlichen Rahmen dafür zu geben.
Ob ein Festsetzen eines Verdächtigen durch eine private Sicherheitsfirma (wenn von der Polizei beauftragt) aber als “dystopische Polizeistaatsfantasien” durchgehen - da wäre ich mir jetzt nicht so sicher.