Die hessische Polizei geht systematisch alle Personen in ihren Datenbanken durch, bei denen sie einen Hinweis auf eine „Psychische und Verhaltensstörung“ gespeichert hat. Damit will sie Risiken für Gewalttaten erkennen und etwa Gefährderansprachen oder Überwachung planen. Um Betroffene zu unterstützen, bräuchte es andere Maßnahmen.
Gefährderansprache ist letztlich Polizeisprech für “Menschen offiziell nach Belieben drangsalieren”.