Viele Verbraucher lassen sich im Geschäft beraten, kaufen das Produkt aber anschließend online. Manche Händler nennen dieses Vorgehen „Beratungsklau” und sehen darin ein Ärgernis. Aber auch der umgekehrte Fall – online informieren, offline kaufen – kommt häufig vor.
Das hasst du immer. Auch im Laden. Es kann nur in einzelnen Fällen bei Produkten, die aus Hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden können (bspw. Unterwäsche), nicht. Ansonsten ist das gesetzlich geregelt.
Bonus Tipp: Dank EU-Recht ist es so, dass wenn ein Produkt innerhalb von einem Jahr kaputt geht wird angenommen, dass der Mangel bereits bei Kauf des Produktes bestand. Damit seit nicht ihr in der Pflicht dem Händler zu beweisen, dass es nicht eure Schuld war, dass etwas kaputt gegangen ist, sondern der Händler muss beweisen, dass es eure Schuld war dass das Produkt kaputt gegangen ist. Kann er das nicht, ist er verpflichtet einen angemessenen Ersatz zu stellen (Reparatur, neues Produkt oder Geld zurück).
Du schreibst das zwar recht überzeugt, ist aber leider falsch.
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Reklamation-Rueckgaberecht-Umtausch-Welche-Regeln-gelten,umtauschen100.html