Gleichberechtigung überfordere die Demokratie, behauptet der Historiker Andreas Rödder, der LGBTI-Community wirft er eine “staatliche Umgestaltung der Gesellschaft” vor. Vielleicht sollte er mal ins Grundgesetz schauen!

  • SapphireSphinx@feddit.org
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    11 days ago

    Gleichberechtigung überfordere die Demokratie

    In der deutschen Demokratie ist die Gleichberechtigung expliziter Verfassungsauftrag, du …

    • yetAnotherUser@discuss.tchncs.de
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      11 days ago

      Nur nicht von queeren Menschen. Die schützt nur ein normales Gesetz, das mit einer einfachen Mehrheit abgeschafft werden kann. Das nebulöse Recht zur “freien Entfaltung der eigenen Persönlichkeit” bietet auch sehr viel Spielraum und schützt wenig.

      Der einzige eigentliche Schutz kommt vom jetzigen Verfassungsgericht, das aber zur Zeit (und in absehbarer Zukunft) unter rechtskonservativem Beschuss steht und womöglich, wie in den USA, in den nächsten Jahren fallen wird.

      • RidderSport@feddit.org
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        10 days ago

        Wobei viele der verfassungsrechtlich gesicherten Rechtspositionen und Freiheiten durch Herleitung des BVerfG entstanden sind.

        So oder so müsste das BVerfG auch erstmal neu urteilen um die bisherige Praxis zu überwerfen. Urteile des BverfG haben nunmal gesetzeskraft

        • yetAnotherUser@discuss.tchncs.de
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          10 days ago

          Ja, aber das galt in den USA mit deren Abtreibungsrecht auch.

          Zudem man einfach eine Salamitaktik nutzen kann. Anfangen mit der Abschaffung der gleichgeschlechtlichen Ehe und dem Erstellen einer gleichwertigen “eingetragenen Partnerschaft”. Danm der eimgetragenen Partnerschaft stückweise Rechte entziehen - angefangen mit Steuerrecht (Begründung: heterosexuelle Ehen können Kinder erzeugen, was der Wirtschaft hilft), dann mehr und mehr andere Rechte, wie z.B. das gemeinsame Einziehen ohne den Vermieter zu informieren, Erbrecht, das Recht medizinische Entscheidungen für den Partner zu treffen falls dieser unansprechbar ist usw.

          Dagegen wird auch das Verfassungsgericht wenig unternehmen. Schließlich war die eingetragene Partnerschaft überhaupt erst Anfang 2000 eingeführt worden und die gleichgeschlechtliche Ehe erst 2015, beides ohne Auftrag vom Verfassungsgericht (und ersteres sogar explizit nicht mit der Ehe gleichgestellt).

          • RidderSport@feddit.org
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            10 days ago

            Wobei das davon abhängt das das BVerfg auf deiner Seite steht. Die Einführung von Gesetzen bzw. Deren Änderung untersteht ja der neuerlichen Überprüfbarkeit durch das BVerfG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde. Die wird in allen deinen genannten Fällen schwerlich durchsetzbar sein, da sie an Art.3 zu messen sind. Ohne legitimen Grund (also Schutz von Verfassungsgütern) der nicht zu finden ist, werden die Gesetze nie verhältnismäßig sein.

            Das BVerfG ist daher der Dreh- und Angelpunkt der Verfassung und Gesellschaft. Solange dies durch verfassungstreue Verfassungsrechtswissenschaftler besetzt ist und die Regierung die Urteile akzeptiert und respektiert habe ich keine große Befürchtung