Ein Paar, das eine Flugreise wegen einer Zugverspätung absagen musste, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Laut Gericht hätte es die Unzuverlässigkeit der Bahn einplanen müssen.

  • mxeff@feddit.org
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    6 days ago

    Ein kritisches Detail, dass mir bei der Beurteilung dieses Urteil es fehlt, ist allerdings, wie viel Verspätung dieser Zug in der geschilderten Situation tatsächlich hatte. Streiten wir uns um 20 Minuten oder 2 Stunden?

    Die Information ist allerdings nirgends auffindbar, weil alle Nachrichtenseiten einfach nur die Vorlage von der Nachrichtenagentur AFP nutzen, und dadurch alle exakt den gleiche Inhalt haben.