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Beim Lobbyregister ist zu bedenken: Die Daten zeigen nur das Hellfeld, nur das also, was tatsächlich gesetzeskonform eingetragen ist. Verantwortlich für die Einträge sind die Organisationen selbst.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die ZDF-Recherchen legen bei mehreren Fällen nahe, dass Angaben trotz gesetzlicher Vorgabe nicht erfolgten, auch bei ehemaligen Bundestagsabgeordneten.
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Ich finde den Betrag auch ziemlich schwach. Es sollte mindestens damit verbunden werden, dass sämtliche Ansprüche auf Pension, Büros etc. verwirkt werden, sowie dass alle Finanzen seit Amtsantritt und bis an das Lebensende öffentlich gemacht werden müssen.
Verlust des passiven Wahlrechts wäre auch angebracht bei einem so groben Missbrauch eines gewählten Amts.