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Wäre eine Schande, wenn das unter Jurastudent*innen die Runde machen sollte.

  • Korne127@lemmy.world
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    7 days ago

    Da hat jemand den Artikel nicht gelesen :P

    Hiergegen ging der Student, der sich in erster Instanz noch selbst vertreten hatte, mit der Kanzlei Montanari aus München in Berufung

      • RidderSport@feddit.org
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        6 days ago

        Ab dem Landgericht. Bin mir zwar nicht ganz sicher ob das im Arbeitsrecht anders ist, aber generell ist das LG erstinstanzlich zuständig bei Streitwerten über 5000 Euro. Hier dürfte das LAG bereits erstinstanzlich zuständig gewesen sein