Hat jemand zufällig einen Link zur Urteilsbegründung? Ich finde nirgends einen Verweis.

    • AbNormalHumanBeing@piefed.world
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      16 days ago

      Hab das mal sehr grob überflogen, die interessanten/relevanten Anteile beginnen ab Seite 35. In der Tat ein eher oberflächliches Verständnis von Marx u. Engels in der Begründung, wie im Artikel erwähnt wurden anscheinend “www.staatslexikon-online” [sic] und das Kommunistische Manifest herangezogen, um das relevante - die grundlegende Unvereinbarkeit von Marx und GG - zu begründen.

      Andere Sachen beim Überfliegen, wie in wie Weit sich nicht ausreichend von alten Publikationen distanziert wurde, kann ich nicht beurteilen.

      Aber das Verständnis von Marx und Engels Werken, wie hier formuliert, ist meines Erachtens tatsächlich so oberflächlich, dass es an sich nicht zu einer blanko-Einstufung der Verfassunsfeindlichkeit taugen sollte. Gerade der späte Marx und Engels haben da durchaus differenziertere Beiträge geleistet. Es wirkt auf mich so, wie die Denker und Prinzipien der Französischen Revolution als grundlegend und gänzlich unvereinbar einzustufen, mit Bezug auf einzelne von Aussagen von Robespierre und die Terrorherrschaft während der Revolution.