Ja, man muss hin, wenn man AU oder arbeitslos ist und es die Behörde verlangt. Zumindest darf man sich eine Einrichtung aussuchen - darauf hat man ein Recht.
Ich durfte eine Präferenz angeben, die Auswahl hat dann aber die Rentenkasse getroffen. Die haben auch den Schwerpunkt gesetzt (ich wollte Gastro, RK hat sich für Psychosomatik entschieden). Ich hätte final nur noch ablehnen können.
Das war allerdings eine freiwillige Maßnahme (war zum Glück nicht arbeitslos) und ich konnte nach 2 Wochen abbrechen.
Ja, man muss hin, wenn man AU oder arbeitslos ist und es die Behörde verlangt. Zumindest darf man sich eine Einrichtung aussuchen - darauf hat man ein Recht.
Ich durfte eine Präferenz angeben, die Auswahl hat dann aber die Rentenkasse getroffen. Die haben auch den Schwerpunkt gesetzt (ich wollte Gastro, RK hat sich für Psychosomatik entschieden). Ich hätte final nur noch ablehnen können.
Das war allerdings eine freiwillige Maßnahme (war zum Glück nicht arbeitslos) und ich konnte nach 2 Wochen abbrechen.