Novocirab@feddit.org to DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz@feddit.orgDeutsch · edit-22 days agoNach Kündigung wegen angestrebter Betriebsratgründung: Jurastudent erstreitet 100.000 Euro Entschädigungwww.lto.deexternal-linkmessage-square17linkfedilinkarrow-up1115arrow-down12file-text
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minus-squareTiptopit@feddit.orglinkfedilinkarrow-up51·2 days agoEine bessere Bewerbungsgrundlage kann es für den späteren Karriereeinstieg kaum geben.
minus-squareKorne127@lemmy.worldlinkfedilinkarrow-up9·2 days agoDa hat jemand den Artikel nicht gelesen :P Hiergegen ging der Student, der sich in erster Instanz noch selbst vertreten hatte, mit der Kanzlei Montanari aus München in Berufung
minus-squareAntonMuster@discuss.tchncs.delinkfedilinkarrow-up9·1 day agoIn höheren Instanzen kann man sich nicht mehr selbst vertreten, selbst wenn man das möchte.
minus-squareRidderSport@feddit.orglinkfedilinkarrow-up3·1 day agoAb dem Landgericht. Bin mir zwar nicht ganz sicher ob das im Arbeitsrecht anders ist, aber generell ist das LG erstinstanzlich zuständig bei Streitwerten über 5000 Euro. Hier dürfte das LAG bereits erstinstanzlich zuständig gewesen sein
minus-squareAntonMuster@discuss.tchncs.delinkfedilinkarrow-up4·1 day agoErste Instanz war hier das Arbeitsgericht München.
minus-squareRidderSport@feddit.orglinkfedilinkarrow-up4·1 day agoStimmt, hier wurde ja auch mehrfach die Klage erweitert und das Rubrum berichtigt. Ist prozessual nicht unkompliziert
minus-squareRobinSohn@feddit.orglinkfedilinkarrow-up11·2 days agoJo. Wird in ner Kanzlei für Arbeitsrecht direkt als Partner eingestellt.
minus-squareGladaed@feddit.orglinkfedilinkarrow-up6·1 day agoNaja, ist ja kein Interessanter oder besonderer fall. Da würde nur ein Arbeitgeber zerlegt nachdem er wirklich dazu eingeladen hat.
Eine bessere Bewerbungsgrundlage kann es für den späteren Karriereeinstieg kaum geben.
Da hat jemand den Artikel nicht gelesen :PIn höheren Instanzen kann man sich nicht mehr selbst vertreten, selbst wenn man das möchte.
Ab dem Landgericht. Bin mir zwar nicht ganz sicher ob das im Arbeitsrecht anders ist, aber generell ist das LG erstinstanzlich zuständig bei Streitwerten über 5000 Euro. Hier dürfte das LAG bereits erstinstanzlich zuständig gewesen sein
Erste Instanz war hier das Arbeitsgericht München.
Stimmt, hier wurde ja auch mehrfach die Klage erweitert und das Rubrum berichtigt. Ist prozessual nicht unkompliziert
Jo. Wird in ner Kanzlei für Arbeitsrecht direkt als Partner eingestellt.
Naja, ist ja kein Interessanter oder besonderer fall. Da würde nur ein Arbeitgeber zerlegt nachdem er wirklich dazu eingeladen hat.